52. Änderung des Flächennutzungsplanes
52. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung
- Begründung
- Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht
- Präsentation der Informationsveranstaltung vom 8. Juni 2023
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, 8. Juni 2023, ab 18:00 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen
vom 9. Juni 2023 bis einschließlich 10. Juli 2023
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
aus.
Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der o. g. Frist zu der anstehenden Planung zu äußern.