Bebauungsplan Nr. 110 "Stockumer Mark-Süd", 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissenodrf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.

 

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, mit Begründung erfolgt in der Zeit

vom 14. Juli 2023 bis einschließlich 14. August 2023

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

            montags                         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

            dienstags                       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            mittwochs                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            donnerstags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            freitags                          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.