Haushaltsplan
Die Gemeinde Bissendorf hat für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen. Im Haushaltsplan sind alle für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet sowie notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Daneben werden Vergleichswerte des Vorjahres sowie Prognosezahlen für die mittelfristige Finanzplanung dargestellt. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Haushaltsführung im kommenden Haushaltsjahr. Beschlossen wird der Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung durch den Gemeinderat. Die Haushaltsplanberatungen finden in der Regel im Herbst eines jeden Jahres statt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt meistens im Dezember eines jeden Jahres. Rechtskraft erlangt der Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung nach Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsichtsbehörde.