Abgaben
Wasserversorgungsbeiträge
Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf Wasserversorgungsbeiträge, soweit der Aufwand nicht durch Wasserbenutzungsgebühren oder auf andere Weise gedeckt wird. Die Wasserversorgungsbeiträge richten sich nach der Wasserversorgungssatzung und der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Bissendorf. |
Frau Mandrella
05402 404-212
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Wasserhausanschluss
Die Aufwendungen für Erstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, sind dem Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf zu erstatten. Die Gemeinde Bissendorf stellt den Hausanschluss von der Hauptleitung in der Straße bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler her. Mauerdurchführungen am Gebäude sind durch den Grundstückseigentümer selbst herzustellen (§ 11 Abs. 1 Wasserabgabensatzung). Die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Bissendorf nach folgenden Einheitssätzen zu erstatten (§ 11 Abs. 2 Wasserabgabensatzung):
Der Anschlussnehmer kann auf seinem Grundstück Eigenleistungen nach den Vorgaben der Gemeinde Bissendorf erbringen. Für Selbstleistungen werden 15,20 € (Netto) lfd. Meter erstattet (§ 11 Abs. 3 Wasserabgabensatzung). |
Dirk Rust
05402 404-208
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