Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Bissendorf
Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung
Mit der Förderrichtlinie möchte die Gemeinde Bissendorf einen Beitrag zum Klimaschutz im Gemeindegebiet leisten. Für den Förderzeitraum vom 15.04.2026 bis zum 31.12.2026 stehen 120.000 Euro zur Verfügung. Das Förderbudget ist begrenzt auf 40.000 Euro für Batteriespeicher und 80.000 Euro für Steckersolargeräte mit und ohne Speicher, Lastenfahrräder mit elektrischer Untersützung sowie die Anlage von Fassaden- und Dachbegrünung.
Wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können ab dem 15.04.2026 ab 9:00 Uhr bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Anträge für Batteriespeicher können bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr, gestellt werden. Erfüllen mehr Anträge die Fördervoraussetzungen als Fördergelder vorhanden sind, wird durch Losverfahren über die Bewilligung entschieden.
Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Fördergelder vorhanden sein, werden die Anträge wieder nach der Reihenfolge der Antragsstellung bearbeitet.
Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderbeträge?
Anträge können ab dem 15.04.2026 ab 9:00 Uhr bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Anträge für Batteriespeicher können bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr, gestellt werden. Erfüllen mehr Anträge die Fördervoraussetzungen als Fördergelder vorhanden sind, wird durch Losverfahren über die Bewilligung entschieden.
Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Fördergelder vorhanden sein, werden die Anträge wieder nach der Reihenfolge der Antragsstellung bearbeitet.
Die Gemeinde Bissendorf fördert die folgenden Gegenstände mit einem einmaligen Zuschuss.
Batteriespeicher
Der durch Photovoltaikanlagen produzierte Strom wird direkt verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist. Durch einen Batteriespeicher kann der eigens gewonnene Strom teilweise gespeichert werden und auch zu Zeiten verbraucht werden, wenn die Sonne nicht scheint. Gefördert wird der Batteriespeicher im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage im Gemeindegebiet.
Förderhöhe: 100 Euro je Kilowattstunde (kWh) bis zu 700 Euro
Steckersolargeräte
Steckersolargeräte sind auch als Balkon-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bekannt und sind besonders für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen attraktiv. Der gewonnene Strom wird über eine spezielle Einspeisesteckdose in den Haushaltsstromkreis eingespeist und wird direkt verbraucht.
Förderhöhe: Festbetrag von 150 Euro
Steckersolargeräte mit kombiniertem Speicher
Der durch Steckersolargeräte produzierte Strom wird mittels einer speziellen Einspeisesteckdose dem Haushaltsstromkreis zugeführt und direkt verbraucht. Durch einen kombinierten Speicher wird der überschüssig gewonnnene Strom gespeichert und zu Zeiten verbraucht, wenn keine Sonne scheint.
Förderhöhe: Festbetrag von 300 Euro
Fassaden- und Dachbegrünung
Fassadenbegrünung und Gründächer haben viele Vorteile: Unter anderem bieten sie einen Lebensraum für Tiere, nehmen Regenwasser auf und verbessern die Luftqualität. Die Gemeinde Bissendorf fördert sowohl die Materialien zur Bepflanzung als auch die Beauftragung einer Firma. Antragsteller können somit auch selbst ihre Fassade bzw. das Dach bepflanzen. Dem Förderantrag muss ein Foto der zu bepflanzenden Fassaden- bzw. Dachfläche beigefügt werden. Die zu bepflanzende Fläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein.
Förderquote: 10 Euro je Quadratmeter, maximal 1.000 Euro
Lastenfahrräder mit elektrischer Unterstützung
Egal ob die Fahrt zur Arbeit, der Transport von sperrigem Gepäck oder ein Großeinkauf - ein Lastenfahrrad kann bei vielen Gelegenheiten ein Auto ersetzen. Die Gemeinde Bissendorf fördert Lastenfahrräder, die über Transportmöglichkeiten verfügen, die mehr Volumen und Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Die Transportmöglichkeiten müssen dabei unlösbar mit dem Lastenrad verbunden sein.
Förderquote: Festbetrag von 1.000 Euro für Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Unterstützung
Wie läuft die Bearbeitung der eingereichten Förderanträge ab?
Schritt 1: Antrag stellen
Der Förderantrag wird ausgefüllt und persönlich, postalisch, per E-Mail (foerderung@bissendorf.de) oder Fax bei der Gemeinde Bissendorf eingereicht.
Bitte beachten:
- Die voraussichtlichen Kosten sind zwingend anzugeben.
- Sofern vorhanden, kann dem Förderantrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
- Dem Antrag für die Anlage einer Fassaden- oder Dachbegrünung ist ein Foto der zu bepflanzenden Fläche beizufügen.
- Der Antrag muss nicht unterschrieben werden.
Eine Förderung von bereits erworbenen Gegenständen oder bereits geschlossenen Verträgen zum Kauf von Gegenständen oder zur Herstellung ist ausgeschlossen!
Schritt 2: Antragsprüfung
Die Gemeinde Bissendorf prüft den Förderantrag.
Bitte beachten:
- Die Gemeinde Bissendorf ist bemüht Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen.
- Es gilt das Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Dies bedeutet, dass vollständig eingereichte Anträge nach Eingangsdatum der Reihenfolge nach bearbeitet und bewilligt werden.
- Ausnahme Batteriespeicher: Hier können Anträge bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr, gestellt werden. Erfüllen mehr Anträge die Fördervoraussetzungen als Fördergelder vorhanden sind, wird durch Losverfahren über die Bewilligung entschieden. Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Fördergelder vorhanden sein, werden die Anträge wieder nach der Reihenfolge der Antragsstellung bearbeitet.
Schritt 3: Ausstellung des Bewilligungsbescheides
Sind die Förderbedingungen erfüllt, erhält der Antragstellende einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden (bei Fassaden- und Dachbegrünung, Steckersolargeräte und Batteriespeicher möglich).
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.
Bitte beachten:
- Der Antragstellende hat bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu erwerben. Wird eine Firma für die Installation eines Batteriespeichers, eines Steckersolargerätes oder die Anlage einer Fassaden- bzw. Dachbegrünung beauftragt, muss das Projekt innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein.
Schritt 4: Einreichen des Verwendungsnachweises
Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragstellende einen auszufüllenden Verwendungsnachweis. Mit diesem reicht der Antragstellende eine Rechnung des erworbenen Gegenstandes oder der beauftragten Firma ein.
Der Verwendungsnachweis ist im Original (mit Unterschrift) persönlich oder postalisch einzureichen.
Bitte beachten:
- Bei der Anlage einer Fassaden- oder Dachbegrünung ist ein Foto der bepflanzten Fläche beizufügen.
Schritt 5: Auszahlung der Förderung
Der Verwendungsnachweis und die Rechnung werden von der Gemeinde Bissendorf geprüft. Im Anschluss wird dem Antragstellenden die Fördersumme ausgezahlt.
Downloads: Förderrichtlinie, Förderantrag, Datenschutz
Ab dem 15. April 2026 ab 9 Uhr ist der Förderantrag unter dem nachstehenden Link "Förderantrag" abrufbar.
Kontaktdaten
Monika Dependahl 05402 404 211 foerderung@bissendorf.de
Janine Rhecker 05402 404 207 foerderung@bissendorf.de
Johanna Mandrella 05402 404 212 foerderung@bissendorf.de
