Steuern
Gemeindesteuern bezeichnen diejenigen Steuern, deren gesamtes Aufkommen dem gemeindlichen Haushalt zugutekommt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erhebung der Steuern sind in der Abgabenordnung (AO) sowie im Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) geregelt. Die Höhe der jeweiligen Steuer wird durch eine kommunale Satzung festgelegt.
Folgende Steuern werden in der Gemeinde Bissendorf erhoben: