Ortsvorsteher/-innen
Laut §8 der Hauptsatzung der Gemeinde Bissendorf bilden die Gemeindebereiche Bissendorf, Ellerbeck, Holte/Himbergen, Jeggen, Linne, Natbergen, Nemden, Schledehausen/Schelenburg, Uphausen-Eistrup, Waldmark, Wersche, Wissingen und Wulften je für sich eine Gemeinschaft. Sie sind Ortschaften im Sinne des §90 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Für jede dieser 13 Ortschaften wird vom Rat der Gemeinde eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher gem. §96 NKomVG bestimmt. Diese/r hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung zu bringen. Sie/er kann Anregungen und Vorschläge, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen, unterbreiten.