Eigenerklärung zur Konformität mit den Anforderungen der Barrierefreiheit

(Stand: 22.09.2020)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.bissendorf.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
     

Nicht barrierefreie Inhalte: 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung:

Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.

  • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung:

Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

  •  Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
 

Feedback und Kontaktangaben

Über den Link "Kontakt" oder "Impressum" im Footer am unteren Ende der Seite können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. 
 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Veröffentlichung der Website und der mobilen Anwendung: 19. Dezember 2019.