Gemeindekasse

Die Gemeindekasse erledigt die Buchhaltung und den Zahlungsverkehr in der Gemeinde Bissendorf zentral für alle Fachdienste. Sie hat die Auszahlungen fristgerecht anzuweisen und die Einnahmen rechtzeitig einzuziehen. Die Zuständigkeit der Gemeindekasse umfasst auch die Verwaltung der liquiden Mittel sowie die Verwahrung von Wertgegenständen (Bürgschaften, Urkunden etc.)

Bei Geldüberweisungen auf gemeindliche Konten geben Sie bitte immer den Verwendungszweck oder das Kassenzeichen an, um Fehlbuchungen zu vermeiden. Eine Barkasse wird nicht geführt:

Konten der Gemeindekasse:

Sparkasse OsnabrückIBAN: DE65 2655 0105 0009 5024 02BIC: NOLADE22XXX
Volksbank Düte-Ems eGIBAN: DE97 2656 5928 1500 7740 00BIC: GENODEF1HGM
                    

Mahnwesen

Mahnungen sind an einen Schuldner (Zahlungspflichtigen) gerichtete Zahlungsaufforderungen, einen bestimmten Geldbetrag binnen einer bestimmten Frist zu zahlen. Gleichzeitig wird in der Mahnung darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen werden Mahngebühren erhoben. Die Mahngebühren betragen mindestens 2,50 € und richten sich nach der Höhe der Hauptforderung.

Daneben entstehen für jeden angefangenen Monat nach Fälligkeit der Forderung Säumniszuschläge in Höhe von 1,00 € pro volle 50,00 € Hauptforderung.

Die Mahngebühren und die Säumniszuschläge sind mit der Hauptforderung zu überweisen.

Vollstreckung / Pfändung

Sofern die Forderung nicht beglichen wird, wird die Gemeinkasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Sie ist hierbei zuständig für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sowie Pfändungen von Forderung des Schuldners (Kontopfändungen, Lohnpfändungen etc.). Die Vollstreckung erfolgt durch gemeindeeigene Vollstreckungsbeamte, die dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher haben.

Daneben vollstreckt die Gemeindekasse auch die Forderungen fremder Behörden bzw. anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Amtshilfe).

Eigene privatrechtliche Forderungen werden durch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zentralen Mahngericht eingetrieben.

> SEPA-Lastschriftmandat