Gebühren und Beiträge
Die Gemeinde erhebt Gebühren als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (Verwaltungsgebühren) sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren).
Beiträge können von einer Gemeinde zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen erhoben werden.