Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde erhebt Gebühren als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (Verwaltungsgebühren) sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren).

Beiträge können von einer Gemeinde zur Deckung ihres Aufwandes  für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen erhoben werden.

> Umlagebeiträge für Unterhaltungsverbände