Bebauungsplan Nr. 114 "Bredberg", 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung

Erneute öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von vierzehn Ta-gen beschlossen. Der Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt.

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, mit Begründung erfolgt in der Zeit

vom 19. Juli 2022 bis einschließlich 2. August 2022

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

            montags                         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

            dienstags                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            mittwochs                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            donnerstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

            freitags                          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dabei können Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden; diese Änderungen oder Ergänzungen sind in Rot hervorgehoben. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.