50. Änderung des Flächennutzungsplanes
50. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Präsentation Anliegerinformationsveranstaltung
- Entwurf Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf Flächennutzungsplanänderung DIN A4
- Begründungsentwurf
- Scoping-Unterlagen
- Faunistische Kartierung
- Ergebniskarte Brutvogelerfassung
- Wasserwirtschaftlicher Vorplanung
- Schalltechnische Beurteilung
- Geräuschkontingentierung
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.
Dazu hat am Donnerstag, 16. Februar 2023, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf, eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen
vom 17. Februar 2023 bis einschließlich 22. März 2023
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
aus.
Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der o. g. Frist zu der anstehenden Planung zu äußern.