Bebauungsplan Nr. 124 "Schledehausen-Nord", 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 124 Schledehausen-Nord“, 3. Änderung

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung, beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, 8. Juni 2023, ab 18:00 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen

vom 9. Juni 2023 bis einschließlich 10. Juli 2023

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der o. g. Frist zu der anstehenden Planung zu äußern.