50. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Buersche Brede"
50. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sondergebiet Buersche Brede“
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung DIN A3/A4
- Entwurf der Begründung
- Umweltbericht
- Fachbeitrag Artenschutz
- Faunistische Kartierung
- Ergebniskarte Brutvogelerfassung
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung
- Abwägungsvorschläge
- Schalltechnische Beurteilung
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit Fachbeiträgen zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den weiteren genannten Unterlagen in der Zeit
vom 13. Oktober 2023 bis einschließlich 13. November 2023
Im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter
www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?
und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zudem wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbefehlfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, da sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu der Änderung des o.g. Bauleitplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet worden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Als Bestandteile der Begründung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ liegen ein Umweltbericht und ein Artenschutzbeitrag sowie Faunistische Kartierungen zur Brutvogelerfassung und Amphibien vor. Weitere Anlagen zur Begründung zum Bebauungsplan sind eine Schalltechnische Kartierung und ein Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag. Zusätzlich enthalten die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange umweltbezogene Informationen.
Umweltbericht zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 28.08.2023 |
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Artenschutzbeitrag zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 09.05.2023 |
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Faunistische Kartierung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 24.10.2022 |
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Schalltechnische Beurteilung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 30.08.2023 | Gewerbelärm |
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Wasserwirtschaftliche Vorplanung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 19.12.2022 |
| Boden Wasser |
Versiegelung | Fäche | |
| Boden Wasser | |
Überflutungsschutz | Wasser |
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Buersche Brede“ | ||
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Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
Kampfmittelbeseitigungsdienst (LGLN) vom 28.02.2023 | Kampfmittelverdacht |
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Industrie- und Handelskammer vom 23.03.2023 | Immissionsschutz |
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Landkreis Osnabrück vom 22.05.2023 |
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| Landschaft | |
| Fläche Boden Wasser | |
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Kompensationsmaßnahmen |
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Immissionsschutz |
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| Fläche Boden | |
Bau- und Bodendenkmale |
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Fassaden und Dachbegrünung sowie Photovoltaik |
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 20.03.2023 |
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| Fläche Boden | |
Archäologische Denkmalpflege vom 21.04.2023 | Bodendenkmale |
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Wasserverband Wittlage vom 20.03.2023 |
| Wasser |