Bebauungsplan Nr. 114 "Bredberg", 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung
- überarbeiteter Entwurf der Bebauungsplanänderung
- überarbeiteter Entwurf der Bebauungsplanänderung in DIN A4
- überarbeitete Entwurfsbegründung
Erneute öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von vierzehn Ta-gen beschlossen. Der Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, mit Begründung erfolgt in der Zeit
vom 19. Juli 2022 bis einschließlich 2. August 2022
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dabei können Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden; diese Änderungen oder Ergänzungen sind in Rot hervorgehoben. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.