Bebauungsplan Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit Fachbeiträgen zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Schledehausen-Nord“, 3. Änderung, mit Begründung und Fachbeiträgen erfolgt in der Zeit

vom 29. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024 

auf dieser Homepage. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zu dem o.g. Bauleitplan wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet worden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht:

IPW Ingenieurplanung vom 07.03.2024

2. Artenschutzbelange

a)  Artenschutzbeitrag als Anhang zum Umweltbericht: IPW Ingenieurplanung vom 07.03.2024

b)  Faunistische Kartierung – Brutvogelerfassung und Amphibien:

IPW Ingenieurplanung vom 07.03.2024

c)  Fachbeitrag Artenschutz Fledermäuse: Dense & Lorenz vom 04.02.2024

3. Immissionsschutz:

Schalltechnische Beurteilung: IPW Ingenieurplanung vom 07.03.2024

4. Wasserschutz

Wasserwirtschaftliche Vorplanung inkl. Versickerungsnachweis:

IPW Ingenieurplanung vom 05.03.2024

5. Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 3(1) und §4(1) BauGB zu B-Plan 124 „Schledehausen Nord“, 3. Änderung

a) Landkreis Osnabrück vom 02.05.2023

     Regional- und Bauleitplanung: Bodenschutz, Lärmschutz, Kompensationsmaßnahmen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Klimaschutz

     Denkmalschutzbehörde:         Bau- und Bodendenkmale

     Landw. Immissionsschutz:      Geruchsimmissionen durch Tierhaltung

     Untere Wasserbehörde:           Wasserwirtschaft, Grund- und Oberflächenwasser,

                                                        Versickerung

     Untere Naturschutz- und Waldbehörde:

                                                        Artenschutz und Kompensation, Klimaschutz

b) Archäologische Denkmalpflege vom 31.03.2023:

                                                         archäologische und paläontologische Bodenfunde

c) Wasserverband Wittlage vom 24.04.2024:

                                                        Wasserwirtschaft, Regenrückhaltebecken

d) LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 03.04.2023

                                                         allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Emissionen finden sich in den Unterlagen (1), (3) und in den Stellungnahmen (5a) und (5d). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Bau- und anlagebedingte sowie betriebsbedingte Auswirkungen

-    Lärmemissionen durch betriebliche Nutzung und verkehrliche Immissionen

-    Landwirtschaftliche Immissionen

-    Kampfmittelverdacht

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz finden sich in den Unterlagen (1), (2a), (2b) und (2c) sowie in der Stellungnahme (5a). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Vorhandenen Biotoptypen

-    Biologischen Vielfalt

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren insb. durch Biotop- und Lebensraumverlust

-    Aussagen zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten und -objekten

-    Artenschutz in Bezug auf Brutvögel, Amphibien und Fledermäuse

-    Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

-    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche finden sich in den Unterlagen (1), (4) und den Stellungnahmen (5a) und (5c). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Verlust von parkartig gestalteter Grünfläche

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. durch Verlust unversiegelter Flächen

-    Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch Verlust von Versickerungsflächen aufgrund von Versiegelung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in den Unterlagen (1), (4) und der Stellungnahmen (5a). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Vorhandene Bodentypen

-    Altlastenstandorte

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. durch Verdichtung des Bodens und Versiegelung, Verlust aller Bodenfunktionen.

-    Bodentyp und Einfluss auf den Wasserhaushalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Unterlagen (1), (4) sowie in den Stellungnahmen (5a) und (5c). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Oberflächenwasser, Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. Verlust von Infiltrationsraum durch Versiegelung.

-    Bewirtschaftung des Oberflächenwassers

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima finden sich in den Unterlagen (1) und (5a). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Aussagen zur Bedeutung für Kalt- und Frischluftproduktion und -transport

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. temporäre Lufteinträge von Schadstoffen

-    Nutzung erneuerbarer Energien

-    Klimagerechte Gestaltung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    keine landschaftsbildspezifischen Wertelemente mit besonderer Bedeutung von der Planung betroffen

-    baubedingt temporäre visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in der Unterlage (1), (5a) und (5b).

-    Kultur- oder sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw. bekannt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und -objekte und zum Europäischen Netz / Natura 2000 finden sich in der Unterlage (1).

-    Innerhalb des Plangebietes sowie im unmittelbaren und mittleren Umfeld sind keine Schutzgebiete des Europäischen Netzes – Natura 2000 bzw. FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete vorhanden

Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Erfassung der Wechselwirkungen im Sinne der Ökosystemtheorie

-    keine Biotop- oder Umweltkomplexe mit besonderer Empfindlichkeit oder Bedeutung im Plangebiet

-    Aussagen zu Auswirkungen der Neuversiegelung

Umweltbezogene Informationen zu Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Aussagen zur Relevanz der von der Nutzung der Fläche ausgehenden Unfälle

-    Störfallbetriebe im Sinne der 12. BImSchV / KAS 18

-           keine Gefährdung durch Hochwasser