54. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sondergebiet Solarpark Westerfeld

54. Änderung des Flächennutzungsplanes

– "Sondergebiet Solarpark Westerfeld" –

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Dazu fand eine öffentliche Veranstaltung am Donnerstag, 20. April 2023 um 18:00 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf, statt.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen

vom 21. April 2023 bis einschließlich 22. Mai 2023

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der oben genannten Frist zu der anstehenden Planung zu äußern.