Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung

Veröffentlicht am: 14.03.2022

Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 10. März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfugung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab. DIe Gemeinde Bissendorf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 10. März 2022 dem Entwurf des Bebauungsplans 114 „Bredberg“, 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit schalltechnischer Beurteilung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 114 „Bredberg“, 3. Änderung, mit Begründung erfolgt in der Zeit

vom 22. März 2022 bis einschließlich 22. April 2022

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags                       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.