Außenbereichssatzung "Linne" gem. § 35 Abs. 6 BauGB

Außenbereichssatzung „Linne“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zur Außenbereichssatzung „Linne“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB

Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 dem geänderten und ergänzten Entwurf der Außenbereichssatzung „Linne“ (Textsatzung mit Abgrenzungsplan inkl. Baugrenzen) und Erläuterungstext zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung "Linne" (Textsatzung mit Abgrenzungsplan inkl. Baugrenzen) und Erläuterungstext erfolgt in der Zeit

vom 7. Juli 2023 bis einschließlich 7. August 2023

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.