51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie"

Veröffentlicht am: 09.10.2023

51. Änderung des Flächennutzungsplans

„Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 dem Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.

Alle Unterlagen können hier eingesehen werden.