Bebauungsplan Nr. 2 "An der neuen Schule", 5. Änderung

Bebauungsplan Nr. 2 „An der neuen Schule“, 5. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 2 „An der neuen Schule“, 5. Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „An der neuen Schule“, 5. Änderung, beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissendorf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Auslgeich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans 2 „An der neuen Schule“, 5. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit umweltplanerischen Fachbeitrag zugestimmt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der neuen Schule“, 5. Änderung, mit Begründung und umweltplanerischen Fachbeitrag erfolgt in der Zeit

vom 29. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024

im Internet auf dieser Homepage. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.