Bebauungsplan Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“

Bebauungsplan Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“,

vorhabenbezogene 6. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Aufstellung der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“ beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.  4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissendorf macht keinen Gebrauch vond er Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.    

Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 dem Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans 6 II „Kurgarten Schledehausen“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit Fachbeiträgen zugestimmt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“ mit Begründung und Fachbeiträgen erfolgt in der Zeit

vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 12. August 2024

im Internet auf dieser Homepage der Gemeinde Bissendorf.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.