Bund führt den „KulturPass“ weiter

Veröffentlicht am: 12.07.2024

kulturpass_2024©KulturPass Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den „KulturPass“ eingeführt und damit ein Angebot für junge Menschen, die gerade ihr 18. Lebensjahr vollendet hatten, geschaffen. Sie konnten günstig Kultur vor Ort zu erleben. Dieses Erfolgskonzept wird jetzt fortgesetzt.

Der „KulturPass“ richtet sich an alle Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland, die 2024 18 Jahre alt werden, also den Geburtenjahrgang 2006, und das unabhängig von ihrer Nationalität. Sie erhalten ein virtuelles Budget von 100 Euro, das sie bis Ende 2025 über eine mobile App – die „KulturPass“-App – für Kulturangebote einsetzen können. Der „KulturPass“ des Bundes ist somit eine große Chance für mehr kulturelle Teilhabe von Jugendlichen in unserem Land und ebenso ein großer Gewinn für die Kultur vor Ort.

Um an die 100 Euro Kulturguthaben zu kommen, brauchen die Jugendlichen ein Smartphone, die „KulturPass“-App und einen Personalausweis. Die Registrierung für den „KulturPass“ erfolgt dabei unproblematisch und schnell über eID-Funktion des Personalausweises. Wer die eID-Funktion noch nicht aktiviert hat oder seinen eID-PIN vergessen hat, kann sich direkt an das Bürgeramt im Rathaus der Gemeinde Bissendorf unter der Telefonnummer 05402 404-0 wenden. Nach kurzer telefonsicher Absprache ist die Freischaltung der eID oder eine neue eID-PIN auch ohne Termin kurzfristig möglich.

Weitere Informationen gibt es auf der Website https://www.kulturpass.de

 

So einfach geht’s:

So schaltest Du Dein KulturPass-Budget frei:

  • KulturPass-App downloaden
  • Dein KulturPass-Konto erstellen (Registrieren)
  • Deine PIN heraussuchen oder neue PIN beim Bürgeramt beantragen
  • Mit Deinem Personalausweis und Deiner PIN identifizieren

Dein Budget steht Dir dann ab dem 18. Geburtstag in Deinem KulturPass-Konto zur Verfügung.