Stadt Osnabrück ignoriert beim Neubaugebiet „Boddenkamp“ Bissendorfer Interessen

Veröffentlicht am: 20.06.2024

Baugebiet Boddenkamp Manchmal muss sich die Gemeinde Bissendorf auch mit Themen befassen, die nicht direkt das Gemeindegebiet betreffen. Das betrifft beispielsweise den Bebauungsplan Nr. 432 – östlich Am Boddenkamp – der Stadt Osnabrück. Auf dem Gelände plant die Stadt ein Neubaugebiet.

Das geplante Neubaugebiet grenzt dabei direkt an die Gemeinde. Aus diesem Grund fanden bereits mehrfach Gespräche auf Verwaltungsebene zwischen Osnabrück und Bissendorf statt. Leider wurde dabei deutlich, dass die Stadt Anregungen und Bedenken der Gemeinde nicht berücksichtigen will.

So wird insbesondere keine Fläche entlang der Grabenparzelle festgesetzt, die von einer Bebauung freizuhalten ist. Damit wird die Unterhaltung des Grabens, eines Gewässers der dritten Ordnung, erheblich eingeschränkt, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, weil davon auszugehen ist, dass künftig die privaten Grundstückseigentümer ihre Grundstücke einfrieden werden. Auch die an das Gemeindegebiet von Bissendorf grenzende Bebauung mit drei Vollgeschossen wird im Bebauungsplan festgesetzt.

Ein weiteres Problem sieht die Gemeinde Bissendorf bei der geplanten Anzahl der Einstellplätze. Hier sehen die Planungen der Stadt nur etwa 0,8 Stellplätze pro Wohnung vor. Zu wenig nach Ansicht der Gemeinde Bissendorf: „Die Stellplätze sind ja nicht nur dazu da, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu decken“, gibt Ingo Nagel, Fachdienstleiter Planen und Bauen der Gemeinde Bissendorf zu bedenken. „Mit ihnen soll auch der Bedarf von Besucherinnen und Besuchern sichergestellt werden.“ Rechtlich ist diese Regelung allerdings wohl nicht zu beanstanden. Mit der bevorstehenden Änderung der Niedersächsischen Bauordnung wird auch die Stellplatzpflicht bei Neubauprojekten abgeschafft.

Auf den ÖPNV könne man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlassen, wenn es um den Anschluss des Baugebietes geht, sind sich beide Verwaltungen einig. Allerdings entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans dem städtischen Mobilitätskonzept, weswegen die Stadt auf mehr Stellplätze verzichten will. Öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, stehen allerdings nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung, was zu verstärktem Individualverkehr führen dürfte.

Als nächstes steht der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan an. Anschließend hätte die Gemeinde Bissendorf die Möglichkeit, einen Normenkontrollantrag beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzureichen. Über diesen Schritt wird nach erfolgtem Satzungsbeschluss durch die Stadt Osnabrück entschieden.