4. Runde der Lärmaktionsplanung

4. Runde der Lärmaktionsplanung

Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes – Runde 4 zugestimmt und die Durchführung der Phase 2 der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden sowie die Auslegung des Entwurfs mit der Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit für die Dauer von 30 Tagen beschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit

vom 13. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024

auf dieser Homepage veröffentlicht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).