51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie"
51. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung DIN A4
- Entwurf der Begründung
- Umweltbericht
- Abwägungsvorschläge
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 dem Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“ mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 13. Oktober 2023 bis einschließlich 13. November 2023
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter
www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?
und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zudem wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu der Änderung des o.g. Bauleitplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet worden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht liegt als Bestandteil der Begründungen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung Sonderbaufläche Windenergie“ vor. Weiterhin liegen zur Flächennutzungsplanänderung Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung vor, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltbericht zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche Windenergie“ | ||
---|---|---|
Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst 14.07.2023 |
|
|
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung | ||
---|---|---|
Verfasser | Thematischer Bezug | Schutzgut |
Kampfmittelbeseitigungsdienst (LGLN) vom 26.04.2023 | Kampfmittelverdacht |
|
Deutsche Bahn Immobilien vom 25.04.2023 |
|
|
Landkreis Osnabrück vom 22.05.2023 |
Bau- und Bodendenkmale |
|
Immissionsschutz |
| |
| Wasser | |
|
| |
Archäologische Denkmalpflege vom 21.04.2023 |
|
|
Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz vom 17.05.2023 | Überschwemmungsgebiet | Boden Wasser |