Außenbereichssatzung "Linne" gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Außenbereichssatzung „Linne“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur Außenbereichssatzung „Linne“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 dem geänderten und ergänzten Entwurf der Außenbereichssatzung „Linne“ (Textsatzung mit Abgrenzungsplan inkl. Baugrenzen) und Erläuterungstext zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung "Linne" (Textsatzung mit Abgrenzungsplan inkl. Baugrenzen) und Erläuterungstext erfolgt in der Zeit
vom 7. Juli 2023 bis einschließlich 7. August 2023
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.