49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schlossblick-Am Bredberg"
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Schlossblick- Am Bredberg"
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Entwurf – Geltungsbereich 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf – 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf – Kurzerläuterung 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Präsentation – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.10.2022
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag, 11. Oktober 2022, um 18 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen
vom 12. Oktober 2022 bis einschließlich 14. November 2022
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
aus.
Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der o. g. Frist zu der anstehenden Planung zu äußern.