Bebauungsplan Nr. 133 "Gewerbegebiet Eistruper Feld", 2. Änderung und Erweiterung

Veröffentlicht am: 29.09.2022

Bebauungsplan Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“,

2. Änderung und Erweiterung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zur 2. Änderung und Erweiterung

zum Bebauungsplan Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“

Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“ beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird

Die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissendorf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligugsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Da aber ein Eingriff in eine festgesetzte Ausgleichsfläche für Natur und Landschaft ermöglicht wird, die zum Ersatz der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“ dient, ist ein flächengleicher Ausgleich zur Größe von 3.500 m² an anderer Stelle nachzuweisen. Dieser flächengleiche Ausgleich soll in der Gemeinde Bissendorf umgesetzt werden (Gemarkung Krevinghausen, Flur 8, Flurstück 72).

Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 dem Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit schalltechnischer Beurteilung, umweltplanerischem Fachbeitrag, straßenbautechnischer Vorplanung, Versickerungsnachweis und Dimensionierung eines Regenrückhaltebeckens zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 133 „Gewerbegebiet Eistruper Feld“ mit Begründung erfolgt in der Zeit

vom 7. Oktober 2022 bis einschließlich 7. November 2022

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags                         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.