Bebauungsplan Nr. 167 "Östlich Sonnensee"

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 167 Östlich Sonnensee

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 „Östlich Sonnensee“ beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag, 20. Februar 2024 um 18 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.

Darüber hinaus werden die Unterlagen

vom 22. Februar 2024 bis einschließlich 22. März 2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter

 

www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?

und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).