Bebauungsplan Nr. 110 "Stockumer Mark-Süd", 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissenodrf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 110 „Stockumer Mark-Süd“, 1. Änderung, mit Begründung erfolgt in der Zeit
vom 14. Juli 2023 bis einschließlich 14. August 2023
im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.