Mehr Flexibilität in den Baugebieten „Am Sonnensee“ und „Gewerbegebiet Wissingen“
Diese Bauformen sollen demnächst im gesamten Wohngebiet "Am Sonnensee" möglich sein. In der aktuellen Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschuss (PLEA) haben die Ausschussmitglieder abschließend für zwei Bebauungsplanänderungen gestimmt. Jetzt kann der Rat in seiner nächsten Sitzung den Weg für eine moderate Nachverdichtung im Wohngebiet „Am Sonnensee“ sowie eine bessere Nutzung des „Gewerbegebiets Wissingen“ frei machen.
Nach Abschluss der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung kann im Wohngebiet „Am Sonnensee“ bald aufgestockt werden. Ziel der jetzt gebilligten Änderung ist es, im Innenbereich von Bissendorf eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Plans liegt im Herzen des Ortsteils Bissendorf. Südlich des Sonnensees gibt es hier zwischen der Straße Im Freeden bis zum Buchenweg eine Siedlung mit vielen Einfamilienhäusern, die meist als eingeschossige Bungalows gebaut sind.
Mit der neuen Änderung soll im gesamten Geltungsbereich eine zulässige Gesamthöhe von 7,50 Meter gelten, die Vorschriften für eine spezielle Traufhöhe soll entfallen. Zulässige Dachformen sind weiterhin Flachdächer und geneigte Dächer, bei denen weiterhin Satteldächer, Walmdächer und Pultdächer möglich sind. Zudem soll es möglich sein, auch bei Flachdächern ein Obergeschoss zu bauen. Dieses darf allerdings kein Vollgeschoss sein. Es soll die Zwei-Drittel-Regelung gelten. Weitere Änderungen sind nicht geplant.
In diesem Bereich des "Gewerbegebiets Wissingen" soll demnächst kein "zentrenrelevanter Einzelhandel" mehr möglich sein. Gleichzeitig billigten die Ausschussmitglieder die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“. Notwendig wird die Änderung, da das Gewerbegebiet in unterschiedliche Teilbereiche aufgeteilt ist, für die jeweils eigene Nutzungsmöglichkeiten gelten. Diese wird nun tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten angepasst. So ist derzeit die Ansiedlung sogenannter „nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment“ ausschließlich entlang der Bahnhofstraße zulässig. Im nördlichen Bereich bis zur Einmündung Niederberger Mark ist eine solche Nutzung jedoch auf absehbare Zeit nicht vorgesehen.
Anders sieht es am östlichen Ende des Plangebiets aus. Hier ist eine 3485 qm große Fläche derzeit nicht entsprechend nutzbar. Ein Tausch der baurechtlichen Festsetzungen soll nun die Fläche im Osten in das bestehende Gesamtkonzept einbinden. Im nordwestlichen Ende des Gewerbegebietes sollen 3725 qm nicht mehr für zentrenrelevanten Einzelhandel zur Verfügung stehen, während östlich der Verbrauchermärkte genau diese Nutzung zulässig wird. Die Zufahrt soll dabei über eine Stichstraße von der Mindener Straße aus erfolgen.
Wichtig ist dabei, dass die textlichen Festsetzungen des 2003 durch Satzungsbeschluss der Gemeinde und Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück gültigen Bebauungsplans Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“ unberührt bleiben und weiterhin gelten. Mit der geplanten Änderung der zeichnerischen Festsetzung wird ausschließlich die Art der baulichen Nutzung geändert. Die Planung ist somit nicht raumbedeutsam.