Neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Bissendorf

Veröffentlicht am: 14.11.2024

Neue Hundesteuersatzung Der Steuersatz für den ersten Hund beträgt für Hundehalter unverändert jährlich 60 Euro. Für den zweiten Hund steigt der Steuersatz von 84 Euro auf jährlich 96 Euro an. Für jeden weiteren gehaltenen Hund beträgt der jährliche Steuersatz 132 Euro (bisher 108 Euro).

Neu ist, dass durch die Gemeinde Bissendorf gefährliche Hunde ab dem kommenden Kalenderjahr gesondert besteuert werden. Der Steuersatz für jeden Hund, bei dem der Landkreis Osnabrück als zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach §7 Abs. 1 S. 2 festgestellt hat - zum Beispiel im Rahmen eines Beißvorfalls, unabhängig von der Rasse des Hundes -, beträgt 660 Euro jährlich.

Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung ist auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren. Dies gilt z.B. für das Halten von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, Gebrauchshunden im Forst, Jagd- und Feldschutz, Herdengebrauchshunden, Sanitäts- oder Rettungshunden, Hunden die von Institutionen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, Hunden die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden sowie Blindenführhunden.

Bei Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, kann die Steuerbefreiung von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Die bisher ermäßigte Besteuerung der Zwingerhunde entfällt. Hier gibt es künftig keine gesonderte Berücksichtigung mehr.

 

14-tägige Meldepflicht

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht hat ihn binnen 14 Tagen schriftlich bei der Gemeinde Bissendorf zu melden. Hierbei ist Herkunft, Alter und Rasse des Hundes unter Vorlage geeigneter Nachweise anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Die 14-tägige Meldefrist gilt ebenso im Falle der Abschaffung/des Abhandenkommens/Versterben eines Hundes. Die An- und Abmeldung des Hundes kann auch telefonisch oder online über das Bürgerportal der Gemeinde Bissendorf openrathaus.bissendorf.de erfolgen.

Die Hundesteuer wird wie bisher zum 1. Juli eines Jahres fällig. Die neuen Hundesteuerbescheide werden im Januar 2025 durch die Gemeinde Bissendorf, Fachdienst 2 Finanzen, versendet. Halter, die einen Dauerauftrag zum Einzug der Hundesteuer eingerichtet haben, sollten diesen für das Steuerjahr 2025 gegebenenfalls entsprechend anpassen.

Einsehbar ist die neue Hundesteuersatzung ab dem 1. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter dem Menüpunkt Rathaus -> Rat + Politik -> Ortsrecht / Satzungen. Aktuell können die Bürgerinnen und Bürger sich über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Bissendorf https://sessionnet.owl-it.de/bissendorf/bi/to0050.asp?__ktonr=217458 über die Neufassung der Hundesteuersatzung informieren.