Neue Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in Bissendorf

Veröffentlicht am: 03.09.2024

Kastrations- und KennzeichnungspflichtCirca 70 Katzen befinden sich zurzeit in der Obhut der Katzenfreunde Bissendorf. Am Sonntag, 22. September, möchte der Tierschutzverein mit einem Herbstmarkt über seine ehrenamtliche Arbeit informieren. Tierschützer fordern sie immer wieder, um das Elend sich unkontrolliert vermehrender Katzen einzudämmen: Eine allgemeine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen im Freilauf.

Da eine Regelung auf Landesebene inzwischen zwar beschlossen, aber noch immer nicht erlassen wurde, ist die Gemeinde Bissendorf nun auf Nachdruck örtlicher Tierschutzvertreter selbst aktiv geworden. So, wie es Bürgermeister Guido Halfter vergangenen Sommer beim Besuch eines TV-Teams der Doku-Serie „Harte Hunde – Ralf Seeger greift ein“ (VOX) im Cat Cottage der Katzenfreunde Bissendorf in Jeggen versprochen hat.

So besagt § 8 der zum 1. August 2024 in Kraft getretenen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bissendorf folgendes:

(1) Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten Freigang gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.

(2) Der Katzenhalter ist verpflichtet, mit der Kennzeichnung die Registrierung der Katze in einer der Registrierungsdatenbanken (z.B. Tasso oder Deutsches Haustierregister Findefix) unverzüglich vorzunehmen.

(3) Als Katzenhalter im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer verwilderte und freilebende Katzen in Räumen eines Hauses und seiner Nebengebäude aufnimmt oder regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(4) Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine gezielte Verpaarung von bekannten Elterntieren erfolgt und die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht schriftlich versichert und glaubhaft dargelegt werden kann.

Kastrations- und KennzeichnungspflichtZogen für die neue Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen in der Gemeinde Bissendorf die Strippen: Bürgermeister Guido Halfter, Andreas Meyer, Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere sowie Brigitte Pape und Carrie Gerner, Katzenfreunde Bissendorf e.V. Fotos: Gemeinde Bissendorf Bei einem Besuch der Katzenfreunde Bissendorf Anfang September diskutierten Bürgermeister Guido Halfter, die Vorstandsmitglieder Brigitte Pape und Helga Wolfe, die ehrenamtliche Mitarbeiterin Carrie Gerner sowie Andreas Meyer von der Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere die Umsetzung der neuen Verordnung im Detail.

„Gemeinsam hoffen wir auf die Einsicht der Halter, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Andernfalls werden wir Hinweisen nachgehen und die Halter mit einer Fristsetzung anschreiben“, schildert Halfter. Verstöße gegen §8 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Bissendorf (vorsätzlich oder fahrlässig) können ab sofort mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.

„Wichtig zu wissen ist, dass die für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Verordnung gesetzlich vorgeschriebene Registrierung der kastrierten und gechipten Katzen nicht automatisch durch den behandelnden Tierarzt erfolgt. Diese kostenlose Eintragung müssen die Halter stets eigenständig vornehmen“, betont Brigitte Pape vom Vorstand des Vereins Katzenfreude Bissendorf e.V.

Hinweis: Die Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in der Gemeinde Bissendorf gilt unabhängig von den beiden auf Landesebene durchgeführten Aktionen zur Kastration freilaufender Streunerkatzen ohne direkten Bezug zu Menschen. Noch bis zum 15. September 2024 sowie vom 4. November bis 15. Dezember 2024 können Tierheime, Tierschutzvereine und ehrenamtliche Betreuer von kontrollierten Futterstellen freilebende Hauskatzen bei in Niedersachsen ansässigen und an der Aktion teilnehmenden Tierärzten anmelden und dort zwecks Kastration, Kennzeichnung und Registrierung abgeben.