Planungsrechtliche Entwicklung „Hof Luckmann“
Jan Schürmann überreichte Bürgermeister Guido Halfter die Petition mit über 1000 Unterschriften.©Gemeinde Bissendorf Über 1000 Unterschriften haben Freunde des Ausflugslokals „Hof Luckmann“ in Nemden gesammelt. Mit einer Petition fordern die Unterstützer die Gemeinde Bissendorf und den Landkreis Osnabrück auf, den Erhalt des Biergartens sicherzustellen. Grund ist ein negativ verlaufenes Bauantragsverfahren. Der Landkreis Osnabrück hatte dem Gastronomen eine nachträgliche Baugenehmigung für bereits umgesetzte Erweiterungen des Lokals verwehrt.
Das Lokal sei international beliebt, erklärte Jan Schürmann bei der offiziellen Übergabe der Unterschriftenliste im Bissendorfer Rathaus. „Das ist ein lebendiger Kulturort“, so Schürmann. „Wir wollen, dass das erhalten bleibt!“ Von der Gemeinde und vor allem vom Landkreis Osnabrück fordert die Gruppe daher eine positive Lösung für das immer noch laufende Verfahren.
Die Gemeinde habe ein großes Interesse daran, das beliebte Ausflugslokal zu erhalten, stellte Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter klar. Die Verwaltung müsse sich aber wie bei jedem anderen Fall an geltendes Recht halten.
Für die Bewertung der aktuellen Situation ist allerdings ein Blick in die Geschichte des Betriebs nötig. Entscheidend ist: Als der Betrieb 2012 öffnete, war er nicht genehmigt. Es gab ausschließlich eine gewerbliche Erlaubnis. Eine Gaststättenkonzession bekomme man allerdings problemlos, so Halfter. 2016 sollten dann einige Baumaßnahmen auf dem Gelände genehmigt werden. Die Gastwirtschaft lag jedoch im sogenannten Außenbereich, wo grundsätzlich keine Gastronomie erlaubt ist. Schon damals verweigerte der Landkreis Osnabrück die Genehmigung.
Um die Baumaßnahmen und den Gastronomiebetrieb genehmigungsfähig zu machen, musste die Gemeinde für den Betrieb kommunales Planungsrecht schaffen. In der Folge wurde die Innenbereichssatzung Nemden geändert und der Hof Luckmann in den entsprechenden Bereich aufgenommen. Dies jedoch bedeutete gleichzeitig, dass der Bereich auf der gegenüberliegenden Straßenseite für Wohnbebauung vorgesehen wurde. Mittlerweile stehen hier Einfamilienhäuser. In der Folge wurde der nachträgliche Bauantrag für den Hof Luckmann 2019 genehmigt.
„Damit haben wir die Grundlage geschaffen, dieses Kleinod damals zu erhalten“, erklärte Halfter. Allerdings beinhaltete die Genehmigung einige Auflagen. So sind die Betriebszeiten freitags und samstags auf die Zeit zwischen 14 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auf 12 bis 20 Uhr festgesetzt. Vorgesehen waren seinerzeit 200 Plätze. Dieser Status gilt bis heute.
Über die Corona-Pandemie fanden auf Hof Luckmann einige nicht genehmigte Erweiterungen statt. Aufgrund der Abstandsgebote war zunächst das gesamte Grundstück für Sitzplätze genutzt worden. Zudem hatte der Gastronom eine Bühne für Livemusik bauen lassen. Nach Ende der Corona-Maßnahmen blieben die Erweiterungen bestehen. Bei normaler Belegung sind so heute bis zu 410 Sitzplätze im Garten möglich.
Das sollte mit einem erneuten nachträglichen Bauantrag 2022 legalisiert werden. Zusätzlich sollten auf dem nördlichen Parkplatz mit bislang 20 Stellplätzen neun weitere Stellplätze angelegt werden. Die Nachtzeit sollte zudem freitags und samstags von 22 Uhr auf 24 Uhr verlängert werden.
Das lässt das Baurecht allerdings nicht zu. Aufgrund der Lage im Innenbereich von Nemden muss der Betreiber nachweisen, dass unter anderem die Lärmbelastung für die Nachbarn im vorgeschriebenen Rahmen bleibt. Ein Schallschutzgutachten brachte jedoch negative Ergebnisse. Die Werte könnten nur eingehalten werden, wenn die Bühne einen Pegelbegrenzer hätte, die Livemusik um 22 Uhr ende, die Gästezahl nach 22 Uhr auf 50 Personen und bestimmte Bereiche begrenzt werde und nach 22 Uhr keine Autos mehr vom nördlichen Parkplatz abfahren.
Bei diesen bauordnungsrechtlichen Punkten haben weder die Gemeinde Bissendorf noch der Landkreis Osnabrück einen Ermessensspielraum. Für Ingo Nagel, Leiter des Fachdienstes Planen und Bauen der Gemeinde Bissendorf, gibt es daher nur die Möglichkeit, dass der Betreiber selbst auf seinem Gelände entsprechende Lösungen sucht und Abstand zu den Nachbarn schafft. Eine Verlagerung des Parkplatzes beispielsweise zum Sportplatz ist rechtlich nicht möglich, genauso wenig eine Änderung der Innenbereichssatzung und der Schallschutznorm. Diese Überlegungen werden vom Landkreis als zuständiger Raumordnungsbehörde nicht mitgetragen.
Die Verwaltung sei weiterhin bereit, gemeinsam mit dem Gastronomen an einer Lösung zu arbeiten, so Halfter. Man sei sehr an einem für alle Seiten befriedigenden Ergebnis interessiert, stellte er noch einmal klar. An den rechtlichen Grundlagen könne die Gemeinde allerdings nichts ändern.
Die Präsentation der Gemeinde steht hier zum Download bereit: Präsentation "Planungsrechtliche Entwicklung "Hof Luckmann"