Gefahren beim Grillen durch Brandbeschleuniger
Vorsicht beim Grillen!
Das Frühjahr bringt wärmende Sonnenstrahlen und lädt zu geselligen Stunden im Freien mit Freunden und der Familie ein. Doch sobald die Grillzeit beginnt, steigt auch wieder die Gefahr für Verbrennungen mit Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin.
Laut Angaben der Uniklinik Aachen, Klinik für Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie, kommt es allein in Deutschland jedes Jahr zu knapp 4000 solcher Grillunfälle – rund 400 davon enden mit schwersten Brandverletzungen.
Warum das Verwenden von Brandbeschleunigern beim Grillen so gefährlich ist, möchte die Gemeindefeuerwehr Bissendorf in einem kleinen Video demonstrieren:
Tipps zum sicheren Grillen
- Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
- Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
- Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
- Grill stets beaufsichtigen.
- Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern einhalten!
- Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
- Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
- Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
- Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig ausgekühlt ist.
- Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
- Im Urlaub: Heiße Glut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß! Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen lassen.
- Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!
Wer Brandbeschleuniger einsetzt, um Grillkohle schneller zu entfachen, oder Spiritus/Benzin nachschüttet, begibt sich und andere in Gefahr. Gefährliche Verpuffungen mit meterhohen Flammenwänden und Rückzündungen können die Folge sein. Das ist fatal für alle umstehenden Personen.
Besonders tragisch enden solche Unfälle für Kinder, die auf Augenhöhe mit dem Grill stehen und meist frontal im Gesicht und am Oberkörper von der Flammenwand erfasst werden.
Der 1993 gegründete Verein Paulinchen e.V. – Initiative für brandverletzte Kinder – hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien nach Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen individuell zu beraten, bei Problemen in der Rehabilitationszeit zu unterstützen und präventiv auf die Unfallursachen hinzuweisen.
Link: Grillunfälle verhindern – Tipps für sicheres Grillen von Paulinchen e.V.:
Abschließend möchte die Gemeinde Bissendorf auf die Rücksichtnahme auf Nachbarn und die Allgemeinheit hinweisen. Neben Stichworten wie Rauch-, Geruchs- oder Lärmbelästigung verweisen wir an dieser Stelle auf die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Bissendorf, § 15 Abs. 2 Offene Feuer.
§ 15 Offene Feuer
(1) 1Das Anlegen und Unterhalten von Lager- und anderen offenen Feuern ist verboten. 2Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeinde. 3Diese Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung der Verfügungsberechtigten des Grundstücks, auf dem das Feuer abgebrannt werden soll. Offene Feuer, die durch andere gesetzliche Regelungen verboten oder gestattet sind, bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
(2) 1Von den Regelungen des Absatzes 1 ausgenommen ist auf Privatgrundstücken der ordnungsgemäße Betrieb von Grillgeräten sowie die ordnungsgemäße Nutzung von Fackeln, Schwedenfeuern und handelsüblicher Aztekenöfen, Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu einem Durchmesser von 1 m, sofern diese mit dafür vorgesehenem Brennmaterial (Holzkohle, Brennholz etc.) betrieben werden. 2Bei dem ordnungsgemäßen Betrieb ist sicherzustellen, dass sich niemand durch das Feuer und den Rauch gestört fühlt.
(3) 1Jedes zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch mindestens eine erwachsene Person zu beaufsichtigen. 2Vor Entzündung des Feuers muss sichergestellt sein, dass sich keine Menschen oder Tiere im errichteten Brennmaterial aufhalten. 3Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist diese sorgfältig abzulöschen. 4Die Verantwortlichen haben sich von der vollständigen Löschung aller möglichen Entzündungsquellen zu überzeugen.