Anmeldung einer Eheschließung
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) ist das Standesamt des Wohnortes eines oder beider Verlobten. Sie kann auch beim Nebenwohnsitz eines Verlobten erfolgen.
Zur Anmeldung ist das persönliche Erscheinen beider Verlobten grundsätzlich notwendig. In Ausnahmefällen kann diese allein von einem Verlobten oder einem bevollmächtigten Vertreter mit einer Beitrittserklärung (Vordruck kann beim Standesamt angefordert werden) abgegeben werden.
Es sind Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Ausschlaggebend ist der jeweilige Personenstand und die Staatsangehörigkeit der Verlobten.Gebühren:
- Besitzen beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit: 50 Euro.
- Besitzen einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 90 Euro.
- Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 100 Euro.
- Stammbuch: je nach Ausführung.
- Zwei Eheurkunden: 22,50 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro