Bauanzeige
Für bestimmte Bauvorhaben kann eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein, wenn das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt. Der Bebauungsplan muss ein Kleinsiedlungsgebiet, ein reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiete, ein Gewerbegebiet oder ein Industriegebiet festsetzen, So kann beispielsweise ein Einfamilienhaus mit Garage ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn die Regelungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Allerdings ist vor Baubeginn eine Mitteilung mit allen Bauvorlagen an den Landkreis Osnabrück zu richten, der das Bauvorhaben dann erst schriftlich freigeben muss. Weitere Informationen finden Sie in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bzw. erhalten Sie auf Anfrage bei der Gemeinde Bissendorf oder der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück.
In dem Verfahren bestätigt die Gemeinde Bissendorf der Bauherrin oder dem Bauherrn, dass die Erschließung gesichert ist. Für die Erschließungsbescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Sofern die Gemeinde Bissendorf einer Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt, kann sie die Freigabe des Bauvorhabens durch den Landkreis Osnabrück mit einem Antrag auf Zurückstellung oder durch eine Veränderungssperre verhindern.
Gebühren:
Für die Ausstellung der Erschließungsbescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten.