Denkmalschutz
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und/oder für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Der Landkreis Osnabrück als untere Denkmalschutzbehörde stellt fest, ob ein Gebäude schützenswert ist, d.h. unter Denkmalschutz gestellt wird.
Die Gemeinde Bissendorf erteilt Ihnen Auskünfte über die im Gemeindegebiet unter Denkmalschutz stehenden Gebäude.