Festumzüge
Umzüge bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen (z.B. Laternenumzüge) für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück.
Die Gemeinde Bissendorf wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens angehört. Daher empfiehlt es sich, den Antrag unmittelbar bei der Gemeinde zu stellen.