Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Unterscheidungskriterien sind u.a. das Baujahr des Gebäudes, die Lage sowie die Ausstattung der Wohnung.
In Städten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ist ein sogenannter „Qualifizierter Mietpreisspiegel“ verpflichtend, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
Kleinere Kommunen wie Bissendorf können freiwillig einen einfachen Mietpreisspiegel erstellen. Hierzu hat die Verwaltung alle Eigentümer in der Gemeinde angeschrieben und aufgrund dieser Befragungen einen entsprechenden Mietspiegel erstellt. Auch Mieter konnten sich an der Umfrage beteiligen.
Entstanden ist ein repräsentativer Überblick über das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Aus der Mietpreistabelle ist die jeweilige Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter ersichtlich. Grundsätzlich dient der Mietspiegel als Orientierungshilfe und hat daher ausschließlich Rahmencharakter. In bestehendes Vertragsrecht und die Vertragsfreiheit bei Neuvermietungen greift der Mietspiegel nicht ein.
Die ausgewiesenen Werte entsprechen hinsichtlich ihrer Aktualität dem Stand März 2024.
Der ermittelte Durchschnittswert für das gesamte Gemeindegebiet und sämtliche Größenklassen und Baujahre wurde mit 6,40 € ermittelt.
Der Flyer zum Mietpreisspiegel 2024 ist im Rathaus der Gemeinde Bissendorf sowie im Bürgerbüro Schledehausen erhältlich.
Flyer: Mietspiegel in der Gemeinde Bissendorf 2024
Präsentation: Mietpreisbefragung der Gemeinde Bissendorf 2024