Winterdienst
Eine generelle Streu- und Räumpflicht seitens der Gemeinde Bissendorf besteht nicht.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Bissendorfer Unternehmern werden Gemeindestraßen, Wege und Plätze nach einem bestimmten Räum.- und Streuplan gereinigt und gestreut.
Es wird nach folgender Prioritätenskala verfahren:- Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs (Schulbusstrecken).
- Gefährliche Steigungen
- Sonstige Fahrbahnen im Innerortsbereich, Gehwege, Schulhöfe (je nach Bedarf)