vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes, auch eines Expresspasses, nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Reisepass , auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Personalausweis
  • Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht.
  • Bei Antragstellung Minderjähriger zusätzlich: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, bzw. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.

Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!

Reisen ins Ausland: Die jeweiligen Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes.


Gebühren:

Die Gebühr beträgt 26,00€.