Anzeige eines Sterbefalls

Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

Anzeige eines Sterbefalls - Bürgerportal (bissendorf.de)

Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,  
  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich  anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen . 
Sterbefällen in einer Einrichtung:
  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118