Ruhezeiten in der Gemeinde Bissendorf
Die Gemeinde Bissendorf weist darauf hin, dass insbesondere während der Mittagszeit, in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen keine geräuschintensiven Arbeiten und Tätigkeiten verrichtet werden dürfen, die eine Lärmbelästigung darstellen.
Gemäß der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Bissendorf sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:
Die Mittagsruhe in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr innerhalb der geschlossenen Ortslage und die Abendruhe von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr im gesamten Geltungsbereich der Gemeinde Bissendorf. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten.
Während der Ruhezeiten ist es verboten, geräuschintensive Arbeiten oder Tätigkeiten zu verrichten oder motorbetriebene Werkzeuge, Geräte oder Gartengeräte zu benutzen. Hierzu zählen insbesondere das Rasenmähen, Heimwerkertätigkeiten und andere geräuschintensive Tätigkeiten am Haus oder Auto.
Ausgenommen von den Regelungen sind unaufschiebbare geräuschintensive Arbeiten, die zur Beseitigung einer Notfallsituation erforderlich sind. Weiterhin gelten die Ruhezeiten nicht für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe und öffentlichen Anlagen.
Die Gemeinde Bissendorf bittet daher alle Bürger, die vorgegebenen Ruhezeiten einzuhalten.