Spenden an die Gemeinde bzw. gemeindliche Einrichtungen
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen, und ähnliche Zuwendungen annehmen (§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses bzw. des Rates über die Annahme einer Spende, erfolgt die Ausstellung einer Spendenbestätigung bei Spenden über 200,00 €. Bei Spenden bis 200,00 € genügt die Vorlage eines Kontoauszuges als Nachweis gegenüber der zuständigen Finanzbehörde.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Sponsoringbericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen an die Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück).