Beurkundung von Geburten
Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist. Bei einer Geburt in der Gemeinde Bissendorf, also einer Hausgeburt, ist das Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzumelden.
Ein deutsches Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, und die Eltern einen Ehenamen führen, erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, so müssen sie einen ihrer beiden Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Diese Bestimmung gilt auch für alle weiteren Kinder.
Sind die Eltern eines deutschen Kindes nicht miteinander verheiratet und hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter, den sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes trägt, zum Geburtsnamen. Die Mutter kann dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters erteilen, wobei dieses die Einwilligung des Vaters voraussetzt.
- Eheregister-Auszug
- Abstammungsurkunde der Mutter (wenn Eltern nicht verheiratet)
- Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden
Gebühren:
Abstammungsurkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50 €.
Zweckgebundene Urkunden sind gebührenfrei.