Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnisse
Zum Heiraten im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in einzelnen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller / die Antragstellerin seinen / ihren Wohnsitz, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen / ihren letzten Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen dem Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beizufügen sind.
Gebühren:
40,00 €