Kindertagesstättenbeiträge (Befreiung)
Eltern mit geringem Einkommen können bei der Gemeinde Bissendorf, Sozialamt, einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge stellen.
Gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII werden die Kindergartenbeiträge aus Mitteln der Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen, wenn die Aufbringung der Mittel den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist, und die Hilfe im Sinne des § 24 SGB VIII erforderlich ist. Für die Festsetzung der zumutbaren Belastung gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) soweit denen keine landesrechtlichen Regelungen entgegenstehen.