Rentenangelegenheiten
Die Regelaltersrente kann man als gesetzlich Versicherter dann beanspruchen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Je nach Altersrente, unterscheidet sich zum Beispiel das gesetzliche Renteneintrittsalter oder man muss eine bestimmte Anzahl an Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Fünf Jahre Rentenbeiträge sind das Minimum, um einen Rentenanspruch zu erwerben.
Man kann natürlich auch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen – manche Versicherte müssen dies sogar - und eine Erwerbsminderungsrente beantragen, weil sie körperlich oder psychisch erkranken und nicht mehr arbeiten können. Doch wer frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidet und seine Rente vor der Zeit beansprucht, muss mit Abschlägen auf seine Altersvorsorge rechnen.